Controlling

Gewöhnlich haben Unternehmen in China ihre eigene Buchhaltung im Hause. Kleinere Unternehmen oder Gesellschaften, die gerade mit ihrer Geschäftstätigkeit beginnen, können aber auch ihre komplette Buchhaltung an einen Dienstleister auslagern. Bei mittleren oder größeren Betrieben ist eine vollständige Auslagerung dieser Aufgaben und Pflichten auf einen Dritten aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes nicht zu empfehlen. Auch von den Steuerbehörden wird bei solchen Betrieben erwartet, dass eigenes Personal bereitgestellt wird.

Zusätzlich zu den behördlichen Anforderungen muss die hauseigene Buchhaltungsabteilung auch die Berichtspflichten an den europäischen Investor gewährleisten und für interne Transparenz sorgen. Damit ist der lokale Buchhalter in vielen Fällen überfordert. Auch ist es für ein europäisches Management im Allgemeinen sehr schwierig zu beurteilen, ob die hauseigene Buchhaltung tatsächlich allen gesetzlichen Anforderungen nachkommt.

An diesem Punkt setzen die Beratungs- und Controllingfunktionen von EunaCon Finance Solutions & Services an:

■  Permanente Begleitung und Beratung Ihres hauseigenen Buchhalters: Unsere Controller werden regelmäßig in Ihr Unternehmen delegiert, um Fragen zur Buchhaltung, Steuer und zum monatlichen Reporting zu klären.

■  Wir erstellen entsprechend den Vorgaben unseres Mandanten monatliche oder vierteljährliche Berichte an den europäischen Investor, von der Überleitung der nach chinesischen Buchhaltungsvorschriften (China GAAP) erstellten Finanzberichterstattung auf die von der Muttergesellschaft verwendeten Standards (z.B. HGB oder IFRS) bis zu detailierten Erläuterungen zu Steuer- und Devisenfragen.