Steuerberatung

Die verschiedenen Steuerarten für Unternehmen in China konfrontieren ausländische Investoren im Allgemeinen mit einer Vielzahl von Fragen und Herausforderungen:
■  Körperschaftsteuer (Enterprise Income Tax)
■  Umsatzsteuer (Business Tax)
■  Mehrwertsteuer (Value Added Tax)
■  Quellensteuer bei Zahlungen ins Ausland (Withholding tax)
■  Einkommensteuer (Individual Income Tax)

Typische Fragen, die sich bezüglich der Besteuerung stellen, sind unter anderem:

Wie strukturieren wir am Besten unser Geschäft in China? Soll eine Holding in Hong Kong (oder Festlandchina) errichtet werden? Oder soll stattdessen lediglich eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit aufgebaut werden, die dann wiederum offiziell registrierte Büros in China hat? Sollten wir vorab Personal nach China delegieren, errichten wir dann damit automatisch eine selbständige (und steuerpflichtige) Betriebsstätte?

Ein häufig diskutiertes Thema sind auch die grenzüberschreitenden Zahlungsflüsse, insbesondere von China nach Europa. Um reibungslose Auszahlung und Rückzahlung von Darlehen, Dividendenzahlungen und Abrechnung von im Ausland erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten, müssen die entsprechenden Transaktionen vertraglich angemessen gestaltet und unter Umständen im Voraus von den Behörden genehmigt werden.