Jahresabschlussprüfung

Jedes ausländisch investierte Unternehmen, ob 100%ige Tochtergesellschaft (Wholly Foreign Owned Enterprise – WFOE), Joint Venture (JV) oder Repräsentanzbüro (RO), muss zum Ende eines jeden Kalenderjahres geprüft werden. Der Prüfungsbericht bildet die Grundlage für die jährliche Steuererklärung - die Basis für die Verlängerung der Betriebserlaubnis. Er muss auch vorgelegt werden, um Zahlungen von Gewinnausschüttungen an den ausländischen Investor bei den entsprechenden chinesischen Behörden zu beantragen.

 
Der Jahresabschluss muss zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres erstellt werden; ein abweichendes Prüfungsjahr ist nicht gestattet.  Die Prüfungdes Jahresabschlusses in China (HB 1) besteht aus zwei Teilen:

Prüfung der Buchhaltung auf Einhaltung der chinesischen Buchhaltungsrichtlinien (China GAAP) und sonstiger staatlicher und lokaler Vorschriften und Gesetze

■  Betriebliche Prüfung und Identifizierung von Schwächen und Risiken.

Viele Unternehmen benötigen zusätzlich zum lokalen Abschluss auch einen Bericht nach den Standards der Muttergesellschaft (HB 2). Wir erstellen diese Berichte auf der Grundlage der Abschlussprüfung. Unsere Prüfer stimmen die Reichweite und Inhalte der Berichte mit dem CFO und dem Wirtschaftsprüfer der Muttergesellschaft ab, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Mandanten erfüllt werden.